Mobile Tierbetreuung Bodensee
Mobile Tierbetreuung Bodensee

Hier finden Sie uns

Mobile Tierbetreuung Bodensee

Hindenburgstr. 1

88045 Friedrichshafen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 01738243388

Gerne auch per WhatsApp 

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

AGB´s

1. Geltung der Bedingungen

Angebot und Leistungserbringung der Mobilen Tierbetreuung erfolgen auf der
Grundlage dieser AGB´s. Diese gelten in den vertraglichen Beziehungen bis zu
deren vollständigen Abwicklung zwischen
der Mobilen Tierbetreuung und der/dem Vertragspartner/in.



2. Leistungsgegenstand
und Leistungserbringung


Gegenstand des Vertrages sind die Erbringung von Tiersitter-Diensten. Die Mobile
Tierbetreuung verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag mit bestem Wissen, Gewissen und Können und mit allen ihr zur Verfügung
stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen, ohne diese jedoch zu
garantieren.

Die Mobile Tierbetreuung verpflichtet sich weiterhin, die ihr anvertrauten
Tiere bestmöglich zu versorgen. Alle überlassenen Tiere werden Art- und
Verhaltensgerecht gehalten, transportiert bzw. ausgeführt. Auf eine strikte
Einhaltung des Tierschutzgesetzes wird geachtet. Abgeschlossene
Berufsausbildungen wie z.B. Tierpfleger, Gärtner usw. müssen nicht vorliegen.

Alle Gegenstände (z.B. Schlüssel oder Dokumente) die der Mobilen Tierbetreuung
übergeben werden, werden sorgfältig verwahrt und vor dem Missbrauch durch
Dritte geschützt.

Sofern eine Betreuung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vereinbart wurde,
verpflichtet sich die Mobile Tierbetreuung, in den Räumlichkeiten des/der
Vertragspartners/in mit größter Sorgfalt zu agieren und unberechtigten Dritten
keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten zu gewähren.



3. Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Leistungsangebote sind
unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Vertragsbestätigung, wobei die Mobile Tierbetreuung nicht verpflichtet ist, mit
jedem Interessenten einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.

Der Beginn der Tätigkeit der Mobilen Tierbetreuung ist von der schriftlichen
Auftragserteilung durch den/die Vertragspartner/in abhängig.



4. Vergütung

Der Anspruch auf Vergütung entsteht, wenn die Mobile Tierbetreuung von
dem/der Vertragspartner/in die Auftragserteilung erhalten hat. Für die
Bezahlung der Vergütung haftet in jedem Fall der/die Vertragspartner/in, auch
im Falle einer Kostenübernahme durch andere Stellen.

Das vereinbarte Entgelt ist bei Beginn mit 100 % ohne Abzug in bar fällig.

 

Bei Rücktritt vom Vertrag oder bei nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten bis 4 Wochen vor  dem Betreuungstermin werden 50 % des Gesamtbetrages fällig. Bei 2 Wochen vor dem Betreuungstermin werden 60 % fällig und 1 Woche vor dem Betreuungstermin werden 75 % fällig, darunter werden 100% fällig.

 

 

5. Haftungsbegrenzung

 

Die Mobile Tierbetreuung haftet nicht für die tatsächliche und erfolgreiche Erbringung der angebotenen Dienstleistung. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Mobile Tierbetreuung, als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Mobile Tierbetreuung haftet ferner nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des/der Vertragspartners/in ursächlich sind. Für Schäden am Eigentum des/der Vertragspartners/in die durch die Mobile Tierbetreuung oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, haftet die Mobile Tierbetreuung unbeschränkt. Der/die Vertragspartner/in verpflichtet sich den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Mobilen Tierbetreuung anzuzeigen. Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert, dass: das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist, soweit das möglich ist, vor Inanspruchnahme des gebuchten Service vorzulegen) das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen) das Tier (soweit erforderlich) bei den zuständigen Behörden angemeldet ist und die dafür fälligen Steuern oder Gebühren entrichtet wurden Die Haftpflichtversicherung des Tieres, bzw. Halters muss im Schadensfall für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstandenen sind aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch die Mobile Tierbetreuung wird vertraglich ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Tieres auf dritte Personen nach § 833 BGB. Die mobile Tierbetreuung kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen. Sofern der/die Hundehalter/in einen Aus-/Freilauf ohne Leine und Maulkorb wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.

 

6. Erkrankung eines Tieres Hält der Tiersitter eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter/Eigentümer gehalten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Nach Absprache kann das zu betreuende Tier an dem vom Tierhalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht werden.

 

7. Datenschutz Die Mobile Tierbetreuung behandelt alle ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nur gespeichert, soweit der/die Vertragspartner/in im Einzelfall nach Maßgabe des § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes eingewilligt hat. Personenbezogene Daten werden gelöscht und vernichtet, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein berechtigtes Interesse des Vermittlers dem entgegenstehen.

 

8. Änderung der Geschäftsbedingungen Über Änderungen der Geschäftsbedingungen wird der Vermittler den/die Vertragspartner/in schriftlich unterrichten. Sofern diese/r nicht einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen ist Amtsgericht Überlingen. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Überlingen als örtlich zuständiges Gericht. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Druckversion | Sitemap
© Mobile Tierbetreuung Bodensee