Mobile Tierbetreuung Bodensee
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Tierbetreuung steuerlich absetzen

Tierbetreuung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen

 

Seit knapp einem Jahr kann man die Betreuung eines Haustieres, sofern diese zu Hause stattfindet, von der Steuer absetzen. Dies zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. So braucht man sein Tier während des Urlaubes nicht in eine Tierpension geben und erspart ihm  dadurch eine Menge Stress.

 

 

Zu den absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen gehört, neben der Tierbetreuung, auch die Kinderbetreuung und die Beschäftigung einer Haushaltshilfe

Sie können die Rechnung über die Tierbetreuung steuermindend geltend machen, allerdings bedarf es hierzu einer Überweisung auf mein Geschäftskonto. Zahlbar bis max. 2 Tage vor Betreuungsbeginn.

Leider akzeptiert das Finanzamt keine Barzahlung auch nicht bei Vorlage der Rechnung und der Quittung.

Wichtig ist, dass das Tier nicht von einem Elternteil oder einem Verwandten betreut wird, sondern von einer externen Kraft. Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten kann man von der Einkommenssteuer anrechnen. Wichtig ist, dass jede Leistung eines selbstständig Tätigen mit einer Rechnung ausgestellt wird.

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